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25.07.2023

F-Gas-Revision: Keine Einigung

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Vergangene Woche hat der Berichterstatter des EU-Umweltausschusses, Bas Eickhout, bekanntgegeben, dass über die Überarbeitung der F-Gas-Verordnung keine Einigung erzielt werden konnte. Trotz Bemühungen sowohl seitens des Europäischen Parlaments als auch des Rates war es nicht möglich, ein definitives Ergebnis zu erzielen.

Erneuter Versuch nach der Sommerpause

Da das EU-Parlament im August überwiegend geschlossen bleiben wird, kann dem Parlament erst im September eine neue Einigung vorgelegt werden. Damit liegt der Abgabetermin nahe an der akzeptierten Frist, da die neue Verordnung bereits am 1. Januar 2024 in Kraft treten soll.

Am 29. August wird Eickhout dem nächsten EU-Umweltausschuss einen Bericht über die Verhandlungen vorlegen, obwohl die geplante Abstimmung eigentlich nicht stattfinden soll.

Die Trilog-Verhandlungen finden zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission statt, wobei jede Partei eigene Änderungsvorschläge hat. Das Ziel ist es, eine vorläufige Einigung zu erzielen, die sowohl für das EU-Parlament als auch für den Rat als Mitgesetzgeber akzeptabel ist.

Die Europäische Kommission übernimmt dabei die Rolle der Vermittlerin zwischen den Parteien. Jede vorläufige Vereinbarung muss anschließend durch die formalen Verfahren der einzelnen Institutionen angenommen werden.