13.07.2026
BEG: Neue Förderkonditionen voraussichtlich ab 21. Juli 2026

Wie der Bundesverband Wärmepumpe e.V. (bwp) berichtet, hat der Haushaltsausschuss des Bundestages die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Änderungen an der Bundesförderung für effiziente Gebäude gebilligt. Für die Antragstellung bei KfW und BAFA gelten nun Übergangsregeln.
Neue Konditionen voraussichtlich ab 21. Juli 2026
Nach Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie soll die Antragstellung zu den neuen Konditionen bei BAFA und KfW voraussichtlich ab dem 21. Juli 2026 möglich sein. Bis dahin läuft eine Übergangsphase, in der die Systeme angepasst und bereits vorliegende Anträge weiterbearbeitet werden.


Für die Praxis besonders wichtig: Anträge, die bereits bei BAFA oder KfW vorliegen, werden während der Übergangsphase noch nach den bisherigen Konditionen abgearbeitet. Auch neue Anträge zu den alten Konditionen sollen in dieser Zeit noch möglich sein, wenn die dafür erforderlichen Vorarbeiten bereits vorliegen. Bei der KfW betrifft das die Bestätigung zum Antrag (BzA), beim BAFA die Technische Projektbeschreibung (TPB).
Novelle der KFW-Heizungsförderung für Wärmepumpen ab 07/2026

Vertrauensschutz für vorbereitete Vorhaben
Neue BzA beziehungsweise TPB können voraussichtlich ab dem 21. Juli 2026 erstellt werden. Ab diesem Zeitpunkt erfolgt die Antragstellung dann zu den neuen Förderkonditionen.

Wichtig für Handwerk und Beratung

Der BWP empfiehlt, laufende Vorhaben kurzfristig zu prüfen und Kundinnen und Kunden transparent über die Übergangsregelung zu informieren. Entscheidend bleiben die Portale von KfW und BAFA. Aktuelle Informationen sollten immer direkt bei den zuständigen Förderstellen abgeglichen werden.







