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03.08.2026

Deine KAT-Zertifikate sind veraltet – das musst du jetzt für die Zukunft wissen

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Die Kältebranche steht vor einer wichtigen Umstellung: Die bekannten KAT-I- bis KAT-IV-Zertifikate gehören mittelfristig der Vergangenheit an. Mit der neuen Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase und der dazugehörigen Durchführungsverordnung (EU) 2024/2215 wird das europäische Zertifizierungssystem für Kältefachkräfte grundlegend angepasst. Für Unternehmen bedeutet das: Bestehende Sachkundenachweise bleiben zwar übergangsweise gültig, aber die Umstellung auf die neuen Zertifikate muss rechtzeitig vorbereitet werden.

Warum gibt es ein neues Zertifizierungssystem?

Die neue F-Gase-Verordnung verfolgt ein klares Ziel: Die Emissionen fluorierter Treibhausgase sollen weiter reduziert und die Klimaneutralität der Europäischen Union bis 2050 unterstützt werden. Neben verschärften Vorgaben zum Phase-down von F-Gasen und erweiterten Anforderungen an Dichtheitskontrollen wurde erstmals auch der Umgang mit natürlichen Kältemitteln ausdrücklich in das europäische Zertifizierungs- und Ausbildungssystem aufgenommen.
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Die neue Regelung betrifft nicht nur klassische F-Gase-Anwendungen. Auch Tätigkeiten an Anlagen mit:
  • CO₂,
  • Ammoniak (NH₃),
  • Kohlenwasserstoffen fallen künftig unter die Zertifizierungsvorgaben.

Der entscheidende Artikel für die Praxis ist dabei Artikel 10 der F-Gase-Verordnung: Er regelt Zertifizierung, Ausbildung und die zukünftige regelmäßige Auffrischung der Kenntnisse.

Die neuen Zertifikate ersetzen KAT I bis IV

Die bisherigen Kategorien nach der alten F-Gase-Regelung werden durch neue Zertifikate ersetzt. Die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2215 legt dafür sechs neue Kategorien fest:

Neues ZertifikatTätigkeitsbereich
A1Alle relevanten Tätigkeiten an Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen und Kohlenwasserstoffen
A2Wie A1, jedoch begrenzt auf kleinere Füllmengen
BArbeiten an Anlagen mit CO₂
CArbeiten an Anlagen mit Ammoniak (NH₃)
DRückgewinnung von F-Gasen bei kleineren Anlagen
EDichtheitskontrollen ohne Eingriff in den Kältekreislauf

Übergangsphase für KAT-Zertifikate

Die bisherigen KAT-Zertifikate verschwinden jedoch nicht sofort. Es gibt eine Übergangsphase. Wichtig:  Entscheidend ist künftig nicht mehr, welches alte Zertifikat jemand besitzt, sondern welche Tätigkeiten tatsächlich ausgeführt werden.

Auffrischung wird Pflicht

Eine der wichtigsten Neuerungen ist die regelmäßige Aktualisierung der Sachkunde:
  • Ab dem 12. März 2027 müssen Mitgliedstaaten sicherstellen, dass zertifizierte Personen mindestens alle sieben Jahre an einer Auffrischungsschulung teilnehmen oder ein entsprechendes Bewertungsverfahren absolvieren.

  • Für bestehende Zertifikatsinhaber gilt eine Übergangsfrist: Spätestens bis zum 12. März 2029 muss die erste Auffrischung erfolgt sein.
achtung

Für Unternehmen bedeutet das: Die Schulungsplanung sollte frühzeitig beginnen. Wer erst kurz vor Ablauf der Frist handelt, riskiert Verzögerungen bei der Umstellung.

Was ändert sich in Deutschland?

In Deutschland wird die europäische Regelung durch die Chemikalien-Klimaschutzverordnung ergänzt.

Die ChemKlimaschutzV regelt unter anderem:
  • Sachkundebescheinigungen für natürliche Personen,
  • Unternehmenszertifikate,
  • Anerkennung von Prüfstellen,
  • Auffrischungskurse,
  • Zuständigkeiten der Behörden.
achtung

Wichtig: Eine Sachkundebescheinigung bestätigt dabei ausschließlich die fachliche Qualifikation für bestimmte Tätigkeiten und Kältemittelbereiche. Sie ersetzt keine Eintragung in die Handwerksrolle. Bestehende Sachkundebescheinigungen und Unternehmenszertifikate nach der alten Regelung gelten grundsätzlich noch bis zum 12. März 2029 weiter. Bis dahin sollte die Umstellung abgeschlossen sein.

Was müssen Kältebetriebe jetzt tun?

1. Tätigkeiten analysieren
  • Welche Anlagen werden betreut?
  • Welche Kältemittel kommen zum Einsatz?
  • Welche Arbeiten werden durchgeführt?

2. Bestehende Qualifikationen prüfen
  • Welches KAT-Zertifikat liegt vor?
  • Welche Tätigkeiten werden tatsächlich ausgeführt?
  • Welche neue Sachkundebescheinigung ist erforderlich?

3. Auffrischungen planen
  • Die erforderlichen Kurse oder Bewertungsverfahren sollten rechtzeitig organisiert werden.

4. Unternehmenszertifikat aktualisieren
  • Erst wenn die benötigten Mitarbeiterqualifikationen geklärt sind, sollte das neue Unternehmenszertifikat beantragt werden.

Wo erhalten Unternehmen die neue Betriebszertifizierung?

Die Unternehmenszertifizierung erfolgt über die zuständige Behörde des jeweiligen Bundeslandes, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat. Die zuständigen Behörden stellen die Unternehmenszertifikate nach Prüfung der Voraussetzungen aus.

Voraussetzungen Unternehmenszertifizierung:
  • Ausreichende Anzahl entsprechend qualifizierter Mitarbeiter
  • Geeignete Werkzeuge, Messmittel und technische Ausstattung
ZUSTÄNDIGKEIT FÜR DIE VERORDNUNG (EU) Nr. 2024/573 ➤

Intervalle für Dichtheitskontrollen bei HFO-Kältemitteln und Gemischen gemäß Anhang II Gruppe I

Füllmenge in kgOhne LeckageerkennungssystemMit Leckageerkennungssystem
ab 1 kg*
alle 12 Monatealle 24 Monate
ab 10 kgalle 6 Monatealle 12 Monate
ab 100 kgalle 3 Monatealle 6 Monate
*bei hermetisch geschlossenen Einrichtungen ab 2 kg
Bei HFO-/HFKW-Gemischen wie R454C ist die Zusammensetzung zu beachten. R454C besteht aus 21,5 % R32 (HFKW) und 78,5 % R1234yf (HFO). Eine Dichtheitskontrolle ist erforderlich, wenn der R1234yf-Anteil mindestens 1,0 kg beträgt – das entspricht bei R454C einer Gesamtfüllmenge von etwa 1,27 kg.