25.10.2024
F-Gas-Verordnung: Häufig gestellte Fragen
Das Umweltbundesamt (UBA) hat in Abstimmung mit den Bundesländern erste Fragen und Antworten (FAQ) zur neuen F-Gas-Verordnung veröffentlicht. Die am 11.03.2024 in Kraft getretene Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase betrifft Kälte- und Klimaanlagen, Wärmepumpen und Schaltanlagen. Mit der Verordnung werden Betreiberpflichten geregelt und neue oder erweiterte Zertifizierungen für Handwerker gefordert.
Fragen zur F-Gas-Verordnung
Antworten auf häufige Fragen zur Verordnung (EU) 2024/573 finden Sie auf der Webseite des Umweltbundesamtes. Dort können Sie sich über die rechte Seitennavigation thematisch zu den FAQs rund um die F-Gas-Verordnung informieren. Nachstehend finden Sie die elf Themenbereiche direkt verlinkt.
Umweltbundesamt: FAQ zur F-Gas-Verordnung ➤
- Übergreifendes und Definitionen
- Dichtheitskontrollen und Emissionsvermeidung
- Aufzeichnungen
- Zertifizierung
- Phase down und Quotensystem
- Vorbefüllung
- Rückgewinnung
- Kennzeichnung
- Inverkehrbringen, Verwendung, Inbetriebnahme
- Einfuhren und Ausfuhren
- Berichterstattung
In die Antworten fließen Ergebnisse aus Diskussionen auf EU-Ebene und Entscheidungen der Vollzugsbehörden zu einzelnen Fragestellungen ein. Die Antworten sind zwar mit den zuständigen Behörden des Vollzugs abgestimmt. Sie sind aber im Einzelfall für Gerichte oder Vollzugsbehörden nicht bindend.
Diese FAQs werden bei Bedarf ergänzt und angepasst.