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30.10.2023

Aktuelle F-Gase-Verordnung steht fest!

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Am 24. Oktober 2023 hat der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments die vorläufige Trilog-Einigung zur Änderung der F-Gase-Verordnung bestätigt. Diese Vereinbarung ist noch nicht rechtskräftig und muss noch vom EU-Parlament und EU-Rat offiziell verabschiedet werden. Änderungen am Verordnungstext sind voraussichtlich nicht mehr zu erwarten.

Kernpunkte der novellierten F-Gase-Verordnung

Die nachfolgenden Zahlen und Daten wurden der vorläufigen Vereinbarung entnommen. Am 24. Oktober 2023 hat der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments die vorläufige Trilog-Einigung zur Änderung der F-Gase-Verordnung bestätigt, die am 5. Oktober mit dem Rat erzielt wurde.

Verbote ab 2027
  • Inverkehrbringen von Monoblock-Wärmepumpen und -Klimageräten (bis 12 kW), die F-Gase mit einem Treibhauseffekt (GWP) von mehr als 150 enthalten.
  • Inverkehrbringen von Split-Luft-Wasser-Wärmepumpen und -Klimageräten (bis 12 kW), die F-Gase mit einem Treibhauseffekt (GWP) von mehr als 150 enthalten.
Verbote ab 2029
  • Inverkehrbringen von Split-Luft-Luft-Wärmepumpen die F-Gase mit einem Treibhauseffekt (GWP) von mehr als 150 enthalten.
    • Verbote ab 2030
      • Inverkehrbringen von stationären Kälteanlagen (Ausnahmen für Chiller) mit F-Gasen mit einem GWP über 150.
        • Verbote ab 2032
          • Inverkehrbringen von Monoblock-Wärmepumpen und -Klimageräten mit F-Gasen.
          • Service- und Wartungsleistungen für stationäre Kälteanlagen mit F-Gasen mit einem GWP über 750; recyceltes und wiederaufbereitetes Kältemittel ausgenommen.
          Verbote ab 2035
          • Inverkehrbringen von Split-Luft-Wasser-Wärmepumpen und -Klimageräten sowie Split-Luft-Luft-Wärmepumpen mit F-Gasen.
          Ziel bis 2050
          • Beschleunigter Phase-down der insgesamt zur Verfügung stehenden Menge an fluorierten Treibhausgasen auf null!

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Zukunft nahezu ohne fluorierte Kältemittel

Karl-Heinz Thielmann, VDKF-Präsident: „Mit der nun vorliegenden Vereinbarung können und müssen Betreiber und das Kälteanlagenbauerhandwerk für eine Zukunft nahezu ohne fluorierte Kältemittel planen. Auch wenn im Moment noch einige Fragen zum Novellierungstext offen sind, begrüßen wir, dass die EU-Gremien nach zähen Verhandlungen endlich zu einer Einigung gekommen sind. Den schnellen Phase-down der zur Verfügung stehenden Kältemittelmengen sehen wir jedoch sehr kritisch. Das wird absehbar zu Engpässen vor allem bei Service und Wartung von Bestandsanlagen und voraussichtlich auch zu einer Zunahme des illegalen Kältemittelhandels führen.“

Großer Schulungsbedarf für den Umgang mit natürlichen Kältemitteln

Markus Freund, Obermeister der LIK (Landesinnung Kälte-Klima-Technik Hessen-Thüringen/Baden-Württemberg: „Die Bundesfachschule ist die größte Bildungseinrichtung der Kälte- und Klimabranche. Wir wissen daher aus erster Hand, dass es noch großen Schulungsbedarf für den Umgang mit natürlichen Kältemitteln sowohl bei Betreibern als auch im Kälteanlagenbauerhandwerk gibt. Diese Kältemittel sind entweder brennbar, toxisch oder es müssen sehr hohe Anlagendrücke beherrscht werden. Wir haben daher für mehr Zeit geworben, um alle Akteure ausreichend weiterbilden zu können. Diese Zeit wurde uns leider nicht zugestanden, obwohl die Schulungskapazitäten begrenzt und nicht beliebig ausbaubar sind.“

Tausende Anlagen stillgelegt durch Service- und Wartungsverbot

Heribert Baumeister, Bundesinnungsmeister: „Die Novellierung der F-Gase-Verordnung wird alle in der Branche vor große Herausforderungen stellen. Große Bedenken haben wir vor allem beim Service- und Wartungsverbot von Kälteanlagen mit F-Gasen mit einem GWP über 750 ab 2032. Abertausende Anlagen sind davon betroffen, die 2032 noch lange nicht das Ende ihrer Lebenszeit erreicht haben werden. Diese vorzeitig außer Betrieb zu nehmen, widerspricht jeglichem Nachhaltigkeitsgedanken und stellt eine hohe finanzielle Belastung für deren Betreiber dar.“