01.08.2021
Gesetz zur Änderung des Chemikaliengesetzes

Der Bundestag hat am 03.06.2021 das Dritte Gesetz zur Änderung des Chemikaliengesetzes (ChemG) - Bekämpfung des illegalen Handels mit fluorierten Treibhausgasen - beschlossen und am 09.06.2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Chemikaliengesetz: Änderungen zum 1. August 2021
Das Gesetz zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Kältemitteln ist zum 01.08.2021 in Kraft getreten. Aus unserer Sicht sind die Gesetzesänderungen sehr begrüßenswert, aber auch mit bestimmten Informations- und Dokumentationspflichten verbunden. Demnach müssen ab sofort bei jeder Produktabgabe dem Empfänger mindestens folgende Angaben übermittelt und diese von Abgeber sowie Empfänger mindestens fünf Jahre lang aufbewahrt werden:
Dokumentationspflichten:
- Name und Anschrift des Wiederverkäufers (Abgeber)
- Kalenderjahr des Inverkehrbringens
- Identifikationsmerkmale zur eindeutigen Zuordnung zum Stoff oder Behälter
Für Rückfragen stehen Ihnen unsere Niederlassungen vor Ort selbstverständlich gerne zur Verfügung.
